AGB

für Coaching, Seminare, Workshops und Einzeltraining
Elemente der Entspannung
Astrid Honekamp-Schönhense | Ursulinenstr. 2b | 59955 Winterberg
Steuernummer: 321

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Astrid Honekamp-Schönhense nachstehend „Veranstalter genannt“ nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter. 


2. Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet Coaching, Seminare, Workshops, Einzeltrainings und Reiki an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von ihr unter anderem in Ihren Geschäftsräumen, Ihrer Internetpräsenz und den von dem Veranstalter sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1  Ein Vertrag mit dem kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail oder das elektronische Buchungsformular. 

3.2  Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3  Die Teilnahmeerklärung zu einer gebuchten Veranstaltung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter bis vier Wochen vor Beginn gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR für gegenstandslos erklärt werden. Bei einer späteren Stornierung werden 50% der Veranstaltungsgebühr als Stornokosten berechnet. Eine Woche vorher und b ei Nichterscheinen wird die volle Gebühr für die Veranstaltung berechnet. 

3.4  Eine Absage oder Terminverschiebung eines Einzelcoaching – Termins ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Im Falle einer späteren Terminabsage bzw. bei Terminverschiebung sowie bei Nichterscheinen wird das Honorar voll in Rechnung gestellt. 
 
3.5  Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebsveranstaltung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
 
3.6  Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.7  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht. 

3.8 Der Veranstalter das Recht, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen bzw. Coachingstunden aus wichtigen Gründen – wie z.B. Erkrankung des Coaches oder höherer Gewalt – abzusagen. Berechnet werden dann nur die geleisteten Coachingstunden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind nicht möglich. 


4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per 
  - Überweisung
  - Einzug vom Konto
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
 
4.3  Sämtliche Zahlungen sind in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5  Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inclusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. 


5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2  Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3  Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6  Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.9  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.


7. Verschwiegenheitspflicht

7.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs-, Privat- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


8.  Datenschutz

8.1 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 


9. Haftung

9.1  Der Veranstalter verpflichtet sich, Workshops, Seminare und Coachings nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Es besteht keine Gewährleistung für den Erfolg des Coachings oder der Veranstaltung. Eine Haftung wird ausgeschlossen. 

9.2  Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. Terminvereinbarung, selbstverantwortlich zu handeln und den Veranstalter von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Teilnehmer erkennt an, für seine psychische und körperliche Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle Schäden selbst aufzukommen. Die Veranstaltungen, wie Seminare, Workshops und Einzelcoachings ersetzen keinen Arzt oder Therapeuten, sondern dienen nur der Prävention. Bei psychischen Erkrankungen bitten wir Sie bei Unklarheiten Ihren behandelnden Arzt vor der Teilnahme zu befragen. 


10. Erfüllungsort, Rechtswahl

10.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters, sprich Winterberg.   


11. Salvatorische Klausel

11.1 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine in dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende oder nahekommenden Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. 


Winterberg, den 24.04.2019  
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